Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Online-Dienst

    Online-Anträge der Waffenbehörde des Landes Brandenburg

    ID: L100041_118669480

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Polizeidirektion West

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 52

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 560-2001

    Fax: 03381 560-2009

    E-Mail: pressestelle.pdwest@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

    Land Brandenburg:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) nach § 13 WaffG oder § 14 Abs. 2 WaffG mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag) beim beabsichtigen Erwerb von Kurzwaffen oder halbautomatischen Langwaffen oder gültiger Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG
    • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
    • Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK für Sportschützen)

    Formulare

    Formulare finden sich auf der Internetseite

    Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Vordrucke bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
    • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

    Land Brandenburg:

    Beim Erwerb einer Waffe: Berechtigung zum Erwerb und Besitz  (Waffenbesitzkarte nach § 13 und/oder § 14 Abs. 2 WaffG [ggf. mit Voreintrag], § 14 Abs. 4 WaffGoder gültiger Jagdschein)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Land Brandenburg:

    Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde innerhalb von 14 Tagen anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Versäumen Sie die Frist, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG.

    Fristen

    Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

    Land Brandenburg:

    Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg anzuzeigen.

    Kosten

    Für die Eintragung der Schusswaffe entstehen folgende Gebühren nach der GebOMIK

    Tarifstelle 14.1.2.3 (Eintragung von Schusswaffen für Jäger)

    Eintragung einer Berechtigung zum Besitz einer weiteren Waffe (§ 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG)

    EUR: 15,00 je Waffe

    Tarifstelle 14.1.2.5

    Eintragung einer erworbenen Waffe, soweit die Eintragung nicht durch die b3ei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühr abgegolten ist (§ 10 Abs. 1a WaffG)

    EUR 25,00 je Waffe

    Wenn die Eintragung der Schusswaffe in den Europäischen Feuerwaffenpass gewünscht ist, entstehen Gebühren wie folgt:

    Tarifstelle 14.6.3

    Ein- und Austragung einer oder mehrerer Schusswaffen in den oder aus den Europäischen Feuerwaffenpass

    EUR 15,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg am 23.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Erwerb Waffen, Anzeige Eintrag WBK, Anzeige Erwerb Waffen, Eintrag WBK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English