• Grünheide (Mark) (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Erwerb und Besitz einer Waffe Zulassung

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Beschreibung

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

zuständige Stelle

Waffenbehörde bei den Polizeidirektionen des Landes Brandenburg

Ansprechpartner

Polizeidirektion Ost

Adresse

Hausanschrift

Nuhnenstraße 40

15234 Frankfurt (Oder)

Postanschrift

Postfach 14 65

15234 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0335 561-1230

Fax: 0335 561-2009

E-Mail: pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.01.2019

Technisch geändert am 04.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

einzelfallabhängig

Formulare

nein

Land Brandenburg:

Formular: keine

Der Antrag ist schriftlich bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde einzureichen.

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen: Ja

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein,
  2. die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
  3. die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft
  4. die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Fristen

keine

Kosten

Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 100 - 500

Land Brandenburg:

GebOMIK

Tarifstelle 14.7.2

Zulassung von Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (§ 12 Abs. 5 WaffG)

EUR 40,00 bis 150,00

Weitere Informationen

Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen

Land Brandenburg:

Informationen zum Thema Waffenrecht auf der Seite der Polizei des Landes Brandenburg

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg 23.11.2023 am 08.10.2020

Version

Technisch erstellt am 17.04.2024

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

Führen von Waffen, Waffen, Besitz von Waffen, Waffenbesitzkarte, Waffenbesitz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020