vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    Abteilung T1 Technischer Umweltschutz 1

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich oder per ELiA.

    Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

    Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.

    Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.

    Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

    Fristen

    Vor Errichtung der Anlage.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Genehmigungsantrag ist nach Eingang des Antrags und der einzureichenden vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entscheiden.

    Kosten

    Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird eine Gebühr nach der Tarifstelle 2.1.1 der Anlage 2 Gebührenordnung (GebOMUGV) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg 22.02.2024 am 18.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    genehmigungsbedürftige Anlage, Immissionsschutz, Errichtung einer Anlage, Genehmigung einer Anlage, Betrieb einer Anlage, Anlage, vereinfachtes Verfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)