Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Kampfmittelbelastung Überprüfung

    Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)

    Beschreibung

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

    Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.

    Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

    zuständige Stelle

    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

    Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Zuständigkeit

    Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

    Kampfmittelbeseitigungsdienst

    Am Baruther Tor 20

    15806 Zossen

    Fax: 033702/214200

    Telefon Zentrale: 033702/2140

    E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Zentraldienst der Polizei

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Baruther Tor 20

    15806 Zossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033702 91-484

    Fax: 033702 91-495

    E-Mail: pressestelle.zdpol@polizei.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Dienstleistungen, Polizei, ZDPol

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
    • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
    • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
    • Betretungserlaubnis

    Eigentumsnachweis

    Formulare

    • Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
    • Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 37a OBG

    § 13 BbgBO

    Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994

    Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz

    Verfahrensablauf

    Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

    • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
    • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

    Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    10 bis 12 Wochen

    Kosten

    Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 - 800

    Abgabe ab 50.00 EUR bis 800.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet  erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 46 am 19.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Kampfmittelsuche, Kampfmittelverdacht, Kampfmittelbelastung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de