Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme

    Kampfmittel - Anzeige der Kenntnis Entgegennahme

    Wenn Sie Kampfmittel entdecken, müssen Sie sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde informieren.

    Beschreibung

    Sie müssen einen Kampfmittelfund sofort melden, um andere Personen vor der Gefahr zu schützen. Die Meldung erfolgt bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Bitte berühren Sie die Kampfmittel nicht. Wenn möglich, kennzeichnen Sie die Gefahrenstelle. Warnen Sie weitere Personen im Gefahrenbereich und verlassen Sie den Gefahrenbereich sofort wieder. Weitere Maßnahmen werden durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Jede Polizeibehörde;

    Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter und mitverwaltende Gemeinden (örtliche Ordnungsbehörden)

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 7 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Straße 6

    16833 Fehrbellin

    Das Erdgeschosskann barrierefrei erreicht werden. Hier befndet sich auch das EInwohnermeldeamt.

    Es sind mehrere Parkplätze vorhanden sowie eine E-Ladesäule. 

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00- 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 18.05.2022

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg – KampfmV

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf möglich

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Kampfmittelfund telefonisch bei der Polizei unter der Telefonnummer 110 oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Ebenso ist eine Meldung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst im Rahmen seiner Sprechzeiten möglich. Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Der Gefahrenbereich wird durch die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde bis zum Eintreffen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gesichert.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist verboten, nach Kampfmitteln zu suchen, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern oder sie in Besitz zu nehmen sowie sie zu beseitigen oder zu vernichten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 46 am 13.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2024

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020