Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

    Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

    Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
    Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
    • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
    • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2024 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    radioaktiv, Fachkunde, Umgang, Sachkunde, Röntgen, Technik, Bescheinigung, Strahlenschutz, Stoffe, Fachkundebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)