Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.
zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Ansprechpartner
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 0236
14438 Potsdam
Kontakt
Internet
Stichwörter
Gesundheitsschutz, LAVG
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
- Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
- Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Voraussetzungen
- Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
- Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
- Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
- Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Abgabe ab 45.00 EUR bis 610.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15 am 20.12.2023
Stichwörter
Fachkundebescheinigung, Stoffe, Sachkunde, Röntgen, radioaktiv, Umgang, Technik, Bescheinigung, Fachkunde, Strahlenschutz