Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Hinweise für Neuruppin: Fundsachen

    Informationen zum Verlust einer Sache

    Abgegebene Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Besitzen Sie einen Eigentumsnachweis z.B. Kaufbeleg, so bringen Sie diesen bitte mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt (z.B. bei Fund einer Geldbörse, in der Dokumente sind).

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben worden ist.

    Informationen zum Fund einer Sache

    Der Fund eines Gegenstandes ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.

    Ein Mitarbeiter des Fundbüros nimmt Ihre Fundanzeige entgegen. Es werden Fundort,- datum und eine Beschreibung des Gegenstandes erfasst. Im Regelfall wird die Fundsache dann im Bürgerbüro verwahrt. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, kann der Finder das Eigentum an der abgegebenen Sache erwerben. Fundsachen an denen nach Ablauf der Frist kein Eigentumserwerb geltend gemacht wurde, werden öffentlich versteigert oder vernichtet. Die Versteigerung findet 1-2 mal jährlich statt.

    Für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z.B. Handy, Laptops, USB-Sticks) gelten besondere Fundrechte.

    Informationen zum Verlust einer Sache

    Abgegebene Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Besitzen Sie einen Eigentumsnachweis z.B. Kaufbeleg, so bringen Sie diesen bitte mit. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von uns benachrichtigt (z.B. bei Fund einer Geldbörse, in der Dokumente sind).

    Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie jederzeit telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros nachfragen, ob Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben worden ist.

    Informationen zum Fund einer Sache

    Der Fund eines Gegenstandes ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.

    Ein Mitarbeiter des Fundbüros nimmt Ihre Fundanzeige entgegen. Es werden Fundort,- datum und eine Beschreibung des Gegenstandes erfasst. Im Regelfall wird die Fundsache dann im Bürgerbüro verwahrt. Wenn sich der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten meldet, kann der Finder das Eigentum an der abgegebenen Sache erwerben. Fundsachen an denen nach Ablauf der Frist kein Eigentumserwerb geltend gemacht wurde, werden öffentlich versteigert oder vernichtet. Die Versteigerung findet 1-2 mal jährlich statt.

    Für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z.B. Handy, Laptops, USB-Sticks) gelten besondere Fundrechte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, mitverwaltende Gemeinde

    (Fundbüros der örtlichen Ordnungsbehörden)

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 33/34

    16816 Neuruppin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdschgeschoss des Rathauses A. 

    Das Standesamt befindet sich im Rathaus B.

    Öffnungszeiten

    Mo      08:00 – 12:00 Uhr Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr Mi       geschlossen Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr Fr       08:00 – 12:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren. Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind: Ausweis- und Passwesen; Meldewesen; Fundbüro; GEZ-Gebührenbefreiung; Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften; KFZ-Angelegenheiten Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind: Abholung von Dokumenten Beantragung Führungszeugnis Ausstellung Meldebescheinigung Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind: Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03391 355-111

    E-Mail: buergerbuero@stadtneuruppin.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2023 (von: Gernt, Jasmin)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Kärger, Carolin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Suchanzeige, Mobiltetefon, Gegenstände, Fundsache, Fahrrad, Rucksack, Finder, Handy, Brille, Verlustanzeige, Schirm, Verlustsache, Fundbüro, Ausweis, Schlüssel, Smartphone, Wertsachen, Tablet, Dokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)