zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

    zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

    Beschreibung

    Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

    zuständige Stelle

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

    Salzburger Straße 21 - 25

    10825 Berlin

    Ansprechpartner

    Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzburger Straße 21-25

    10825 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 9013-3333

    Fax: 030 9028-3784

    E-Mail: gjpa@senjustva.berlin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

    § 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

    Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).

    Fristen

    Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg am 06.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English