Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaftsanerkennung

    • Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

    Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

    Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

    Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Die Beurkundung einer Vater- oder Mutterschaft ist vor, aber auch jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Diese kann sowohl beim Standesamt als auch beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die Abgabe der Sorgeerklärung ist nur beim Jugendamt möglich.

    zuständige Stelle

    • Landkreise und kreisfreie Städte (Jugendämter)
    • Notare
    • Kreisfreie Städte, amtsfreie Städte und Gemeinden sowie Ämter, die Sitz eines Standesamtsbezirks sind (Standesämter)

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Sprechzeiten des Standesamtes
    Dienstag       von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag   von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag          von 8:00 bis 12:00 Uhr


    Frau Wohlfeil-Becker    033205/598-32
    Fax-Nr.                          033205/598-50
    E-Mail:             standesamt@michendorf.de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-32

    Telefon Festnetz: 033205 598-32

    E-Mail: standesamt@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Beurkundung, Eheurkunde, Erkennung Mutterschaft, Erkennung Vaterschaft, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Registerauszug, Sterbeurkunde

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 5730 Team Beistandschaft/Beurkundung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Werder, Am Gutshof
      Linien:
      • Bus: 607
      • Bus: 580
      • Bus: 630
    • Haltestelle: Werder, Post
      Linien:
      • Bus: 633
      • Bus: 641
      • Bus: 632
      • Bus: 634
      • Bus: 631
      • Bus: 630
    • Haltestelle: Werder, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: finanzhilfen@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Vorzulegende Original-Unterlagen wären:

    • Geburtsurkunde der Eltern
    • Geburtsurkunde des bereits geborenen Kindes
    • Mutterpass des ungeborenen Kindes
    • Personalausweis oder Pass der Eltern
    • aktuelle Erweiterte Meldebescheinigung der Mutter
    • ggf. Eheurkunde
    • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil

    Formulare

    beim Standesamt

    Voraussetzungen

    • Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
    • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
    • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
    • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB
    • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
    • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
    • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
    • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
    • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
    • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
    • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
    • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
    • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
    • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.

    • Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
    • Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
    • Insbesondere geprüft:
    • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
    • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
    • Etwaige frühere Statusfeststellungen
    • Der/Die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
    • Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung nebst Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Fragen können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.

    Fristen

    • Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

    Ggf. 30 € für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers

    Hinweise für Michendorf: Anerkennung der Vater- oder Muterschaft

    Diese betragen 30,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandrecht, des Landes Bremen am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Vaterschaftsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English