• Crinitz (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Beschreibung

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Meldebehörde

Ansprechpartner

Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Ausländerbehörde

Aktuelles

Ausländerbehörde

Beschreibung

Die Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die im Landkreis Elbe-Elster lebenden ausländischen Staatsangehörigen, aber auch für deutsche Staatsangehörige, die die Einreise eines ausländischen Staatsangehörigen in die Bundesrepublik Deutschland aus Anlass eines Besuches oder zur Familienzusammenführung wünschen.

Aufgaben

  • Erteilung von Aufenthaltstiteln
  • Visumangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

An der Lanfter 5

04916 Herzberg (Elster)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3535 46-4480(Ausländerbehörde)

E-Mail: ordnungsamt@lkee.de

E-Mail: auslaenderbehoerde@lkee.de

Internet

Bankverbindung

Landkreis Elbe-Elster

Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

BIC: WELADED1EES

Version

Technisch erstellt am 06.12.2018

Technisch geändert am 07.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

Fristen

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 ; 20.11.2023 am 20.11.2023

Version

Technisch erstellt am 22.11.2023

Technisch geändert am 24.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020