Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):
Sie benötigen Sie keine Umschreibung.
zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Gebühren: ja
Eberswalde, Am Markt
Bus: 861
Bus: 865
Bus: 910
Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Gebühren: ja
Eberswalde, Am Markt
Bus: 861
Bus: 865
Bus: 910
Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - geschlossen Dienstag - 9 bis 18 Uhr Mittwoch - geschlossen Donnerstag - 8 bis 15 Uhr Freitag - 8 bis 12 Uhr Samstag - 8 bis 12 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.
Kontakt
Internet
Formulare
1.0 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS/ ERSATZ EINES FÜHRERSCHEINS
Stichwörter
Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023
Stichwörter
Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Umschreibung, Europäische Union, Fahrerlaubnis umschreiben