Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    zuständige Stelle

    Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)

    Zuständigkeit

    Fahrerlaubnisbehörde

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 910
      • Bus: 861
      • Bus: 865
      • Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Jahnstr. 45

    16321 Bernau bei Berlin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 910
      • Bus: 861
      • Bus: 865
      • Bus: 862

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142466

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141466

    E-Mail: kfz-fe@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    1.0 ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER FAHRERLAUBNIS/ ERSATZ EINES FÜHRERSCHEINS

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Fahrtenschreiberkarten, Fahrzeug, Führerschein, Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung, Kfz-Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Parkausweis, Schwerbehinderte, Zulassung, Zulassungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Europäischer Wirtschaftsraum, Europäische Union, Umschreibung, Fahrerlaubnis umschreiben, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English