Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Wenn Sie als Pächter einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies innerhalb eines Monats der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform.

    Die Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

    Der Pächter hat der zuständigen Fischereibehörde den Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Das Gleiche gilt für Unterpachtverträge.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Amt Gransee und Gemeinden - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
      Linien:
      • Bus: 841
      • Bus: 836
      • Bus: 837
      • Bus: 833
      • Bus: 845
      • Bus: 835
      • Bus: 854

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Kontakt

    Fax: 03306 751-102

    Telefon Festnetz: 03306 751-232(Kerstin Funke)

    Telefon Festnetz: 03306 751-231(Britta Franzen)

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform

    Formulare

    Einige untere Fischereibehörden bieten Muster-Pachtverträge an, die als Vorlage genutzt werden können.

    Voraussetzungen

    Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 11 und 12 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
    (BbgFischG)

    Verfahrensablauf

    Übersendung des schriftlichen Fischereipachtvertrags an die zuständige Fischereibehörde; anschließende Bestätigung des angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.

    Fristen

    Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages.

    Kosten

    Keine Gebühr erforderlich

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Referat 34 am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de