Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme

    Wenn Sie als Pächter einen Fischereipachtvertrag (oder Unterpachtvertrag) abgeschlossen oder geändert haben, ist dies innerhalb eines Monats der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

    Beschreibung

    Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform.

    Die Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

    Der Pächter hat der zuständigen Fischereibehörde den Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Das Gleiche gilt für Unterpachtverträge.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Fachbereich 72 - Umwelt und Natur

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 612-132704

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2750(Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2755(Sekretariat)

    E-Mail: umweltamt@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform

    Formulare

    Einige untere Fischereibehörden bieten Muster-Pachtverträge an, die als Vorlage genutzt werden können.

    Voraussetzungen

    Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 11 und 12 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
    (BbgFischG)

    Verfahrensablauf

    Übersendung des schriftlichen Fischereipachtvertrags an die zuständige Fischereibehörde; anschließende Bestätigung des angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.

    Fristen

    Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages.

    Kosten

    Keine Gebühr erforderlich

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Referat 34 am 31.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de