Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

    Jahresmeldung Aalfang zusenden

    Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie die Aalfischerei schriftlich/digital dokumentieren.

    In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet und das Gewässer, das Gesamt-Fanggewicht der Aale, den Anteil der Blankaale sowie die Art und die Einsatzzeit der jeweils verwendeten Fanggeräte an.

    Fassen Sie für die Jahresmeldung diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln Sie diese an die obere Fischereibehörde.

    zuständige Stelle

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

    Ansprechpartner

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung - Dienstsitz Ruhlsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstr. 1

    14513 Ruhlsdorf

    Abteilung 4 - Landwirtschaft

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03328 436-101

    Fax: 03328 436-118

    Stichwörter

    Agrar, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, LELF, Tierhatung, Tierzucht

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie fassen ihre Aalfischerei zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
    • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern in mindestens einem Monat die Aalfischerei ausgeübt wurde, ist in jedem Fall ein Eintrag vorzunehmen.

    Einträge sind für alle Monate erforderlich, in denen eine Aalfischerei tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn kein Fangerfolg zu verzeichnen war. Dies dient der vollständigen Erfassung des Fangaufwandes in der Aalfischerei.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

    Aale, Aalfischerei, Aalfang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de