Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme

    Jahresmeldung Aalbesatz zusenden

    Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.

    Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.

    zuständige Stelle

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

    Ansprechpartner

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 60676-2404

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)

    E-Mail: poststelle@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Agrar, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, LELF, Tierhaltung, Tierzucht

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
    • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Stichwörter

    Aale, Aalfischerei, Aalbesatz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de