Jahresmeldung Aalbesatz zusenden
Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.
Beschreibung
Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.
Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.
zuständige Stelle
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie fassen Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldung entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
- Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023
Stichwörter
Aalbesatz, Aale, Aalfischerei