Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei registrieren).

    Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen - Jagd- und Fischreiwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Dechert-Straße 1

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-265(Jagdwesen)

    Telefon Festnetz: 03301 601-245(Fischerei/Jagd)

    Telefon Festnetz: 03301 601-237(Jagd/Fischerei)

    Fax: 03301 601-80224

    E-Mail: Jagd.Fischerei@oberhavel.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Sie müssen zur Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
    • In der Anmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, der Zeitpunkt ab wann das Fahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird in ein Verzeichnis aufgenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken einsetzen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden. Das Fischereifahrzeug wird dann von der zuständigen unteren Fischereibehörde aus dem Verzeichnis gelöscht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Aalfischerei Fischereifahrzeug Registrierung, Aalfischerei Fischereifahrzeug melden, Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren, Aalfischerei Fischereifahrzeug Anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)