Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung eines Fischereifahrzeuges zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug für die Aalfischerei registrieren

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei nutzen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei registrieren).

    Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Fischereibehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142523

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141523

    E-Mail: fischereibehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen zur Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden vor Aufnahme der Aalfischerei das Fischereifahrzeug bei der zuständigen unteren Fischereibehörde an.
    • In der Anmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, der Zeitpunkt ab wann das Fahrzeug für die Aalfischerei eingesetzt werden soll und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird in ein Verzeichnis aufgenommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken einsetzen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden. Das Fischereifahrzeug wird dann von der zuständigen unteren Fischereibehörde aus dem Verzeichnis gelöscht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Aalfischerei Fischereifahrzeug Anmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeug melden, Aalfischerei Fischereifahrzeug Registrierung, Aalfischerei Fischereifahrzeug registrieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English