Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
Aalfischerei anmelden
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.
Beschreibung
- Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
- Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.
zuständige Stelle
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
- Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
- Sie erhalten eine Registriernummer.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023
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