Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei

    Aalfischerei anmelden

    Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das bei der oberen Fischereibehörde anzeigen.

    Beschreibung

    • Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
    • Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.

    zuständige Stelle

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

    Ansprechpartner

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 60676-2404

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)

    E-Mail: poststelle@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Agrar, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, LELF, Tierhaltung, Tierzucht

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
    • Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
    • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
    • Sie erhalten eine Registriernummer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Stichwörter

    Aalfischerei Anmeldung, Aalfischerei Registrierung, Aalfischerei registrieren, Aalfischerei anzeigen, Aalfischerei, Aalfischerei anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de