Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei

    Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.

    Beschreibung

    • Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
    • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
    • Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 38 Fachdienst Fischerei, Jagdwesen und ÖRE

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Potsdamer Straße 18

    14776 Brandenburg an der Havel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Jagdbehörde Montag 09:00 - 12:00 Uhr (telefonisch) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr (telefonisch) Fischereibehörde Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

    Stichwörter

    Abfallentsorgung, Fischereibehörde, Jagdbehörde

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2024

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Voraussetzungen

    • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
    • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
    • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
    • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2023

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020