Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.
Beschreibung
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
zuständige Stelle
untere Fischereibehörden
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Schradenland (Kreis Elbe-Elster, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023
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