Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer

    Aalfischerei abmelden

    Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
    • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
    • Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

    zuständige Stelle

    Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Abteilung Landwirtschaft

    Referat L4, Fachgebiet Fischerei

    Ansprechpartner

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Fax: 0335 60676-2404

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2403(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)

    E-Mail: poststelle@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Agrar, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, LELF, Tierhaltung, Tierzucht

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
    • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
    • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Stichwörter

    Aalfischerei Aufgabe, Aalfischerei beenden, Aalfischerei abmelden, aal, Aalfischerei Abmeldung, Aalfischerei aufgeben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de