Aalfischerei abmelden
Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.
Beschreibung
- Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
- Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.
zuständige Stelle
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
- Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 12.06.2023
Stichwörter
Aalfischerei aufgeben, Aalfischerei Abmeldung, Aalfischerei abmelden, Aalfischerei Aufgabe, aal, Aalfischerei beenden