Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Wasserbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Postanschrift Umweltamt

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Straße 11

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
      Linien:
      • Bus: 865
      • Bus: 910
      • Bus: 862
      • Bus: 861

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 2142520

    Telefon Festnetz: +49 3334 2141520

    E-Mail: wasserbehoerde@kvbarnim.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden

    Stichwörter

    Wasserbehörde

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Bodeneingriff, Anlagenbau, Aufschlusszwecke, Erdarbeiten, Bauvorhaben, Erdwärmepumpe, Erdwärmekollektor, tiefe Bohrung, Erdwärme, Grundwasser, Erdbohrung, Bohrung, Geothermie, vertikale Erdwärmesonde, Erdwärmenutzung, Grundwasserwärmepumpen, Anlagenbetrieb, Erdaufschluss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English