Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Wasserbehörde
Adresse
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Umweltamt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Eberswalde, Am Markt
Linien:- Bus: 910
- Bus: 862
- Bus: 861
- Bus: 865
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
Stichwörter
Wasserbehörde
erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023
Stichwörter
Erdwärme, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Bauvorhaben, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde, Grundwasser, Geothermie