Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:
- geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
- geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
- geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landkreis Barnim - Wasserbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Kreisverwaltung
Gebühren: ja
Eberswalde, Am Markt
Bus: 861
Bus: 865
Bus: 910
Bus: 862
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Postanschrift Umweltamt
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme durch vertikale Erdwärmesonden
Stichwörter
Wasserbehörde
erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Rechtsgrundlage(n)
§ 56 BbgWG
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 11.09.2023 am 31.03.2024
Stichwörter
Anlagenbetrieb, Grundwasser, Bodeneingriff, Anlagenbau, Aufschlusszwecke, Erdwärme, Erdbohrung, vertikale Erdwärmesonde, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Erdwärmekollektor, Bohrung, Erdwärmepumpe, Bauvorhaben, Erdwärmenutzung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, tiefe Bohrung