Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    • Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
    • Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 6/7

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    • siehe Merkblatt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -  Wasserversorgungssatzung

    Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Erdwärme, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Bauvorhaben, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde, Grundwasser, Geothermie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de