Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    • Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
    • Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
    • Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
    • Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde

    Beschreibung

    Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 6/7

    14469 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023 (von: Webservice, Sitepark)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Webservice, Sitepark)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    • siehe Merkblatt
    • siehe Merkblatt

    Rechtsgrundlage(n)

    § 56 BbgWG

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -  Wasserversorgungssatzung

    Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen

    Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -  Wasserversorgungssatzung

    Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 11.09.2023 am 31.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anlagenbetrieb, Grundwasser, Bodeneingriff, Anlagenbau, Aufschlusszwecke, Erdwärme, Erdbohrung, vertikale Erdwärmesonde, Erdaufschluss, Erdarbeiten, Erdwärmekollektor, Bohrung, Erdwärmepumpe, Bauvorhaben, Erdwärmenutzung, Geothermie, Grundwasserwärmepumpen, tiefe Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)