Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 4523 Arbeitsgruppe Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Diese untere Landesbehörde ist zuständig für die Überwachung und den Schutz der Gewässer vor Beeinträchtigungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG).
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0331 289841810
Kontaktperson
Frau Purfürst
Internet
Formulare
Grundwasserabsenkung - Merkblatt
erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)
- siehe Merkblatt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Kosten
Hinweise für Potsdam: Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam)
Berechnung nach:
Gebührengesetz des Landes Brandenburg i.V.m.
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023
Stichwörter
Erdwärme, Erdarbeiten, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Bauvorhaben, Bohrung, vertikale Erdwärmesonde, Grundwasser, Geothermie