• Kremitzaue (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung

Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung

Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.

Beschreibung

Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

Dieses Verfahren gilt in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.

Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.

zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU)

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Postanschrift

Postfach 60 10 61

14410 Potsdam

Hausanschrift

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

OT Groß Glienicke

Kontakt

Telefon Festnetz: 033201 442-0

Fax: 033201 442-662

E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.10.2018

Technisch geändert am 13.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
  • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
  • Auflistung der personellen und gerätetechnischen Ausstattung
  • ggf. Datum der letzten internen und externen Auditierung der Probenehmer
  • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
  • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2 gem. § 44 IfSG

Formulare

Voraussetzungen

Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

  • den Geschäftssitz in Brandenburg haben,
  • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
  • zuverlässig, unabhängig und
  • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid zur Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen kann Widerspruch beim Landesamt für Umwelt (LfU) eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Bitte richten Sie einen Antrag unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.

Fristen

Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß 41. BImSchV).

Kosten

Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Der jeweilige Gebührenrahmen ist der Gebührenordnung des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22.11.2011 zu entnehmen.

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige (ReSyMeSa).

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 05.09.2023

Version

Technisch erstellt am 15.09.2023

Technisch geändert am 20.09.2023

Stichwörter

Akkreditierung, Fachkunde, Notifizierung, Bekanntgabe, Kompetenznachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020