Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Hinweise für Potsdam: Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht (IES:Potsdam)

    Konkrete Dienstleistungen:

    • einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung und Beratung zum Thema Altlasten 
    • Verfassen von Sachstandsberichten
    • Prüfungen zu Planungen, Gutachten und Fördermittelanträgen
    • Gefahrenabwehr und Amtsermittlung
    • Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnung
    • behördliche Sanierungsplanung und Sanierungsanordnung
    • fachtechnische Bewertung und Begleitung von Sanierungsuntersuchungen / Sanierungen
    • Betreuung von Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)
    • Bearbeitung von Haftungsfreistellungsanträgen
    • Auskunft und Beratung zum Thema Haftungsfreistellung
    • Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren zur Altlastensituation
    • Entgegennahme von Hinweisen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen
    • Auskunftserteilung zur Altlastensituation auf einem konkreten Grundstück aus dem Altlasten- und Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt Potsdam

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 4521 Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz

    Beschreibung

    Sie erhalten professionelle Beratung und Auskünfte zu den Themen Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz sowie Abfallwirtschaft.

    Ihre Beschwerden über Lärm (z. B. durch öffentliche Veranstaltungen, Baulärm, Sport- und Freizeitlärm), Verkehrsimmissionen und Luftverunreinigungen (z. B. Lager- und Brauchtumsfeuer, Rauchgase, Gerüche) oder Ihre Anzeigen zu illegalen Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken u. ä. schicken Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse oder E-Mail-Adresse.

    Ihre Fragen rund um die Themen Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz sowie Abfallwirtschaft beantworten wir gern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Helene-Lange-Straße 6/7

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Land Brandenburg:

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 6 Wochen

    Hinweise für Potsdam: Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht (IES:Potsdam)

    • mündliche Auskünfte ca. 5 Minuten
    • Antragsbearbeitung Altlasten ca. 14 Tage

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise für Potsdam: Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht (IES:Potsdam)

    Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist kostenpflichtig und richtet sich nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand (Prüfung der Antragsunterlagen, Ermittlungen, Bewertung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 11.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Stichwörter

    Auskunft über Verdachtsflächen, Altlastenkataster, Bodeninformationssystem, Altstandorte, Auskunft über Altlasten, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Bodenschutzkataster, Altlasteninformationssystem, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de