Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster
Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Servicebereichsleiter Dr. Lars Koschke
Telefon: 0355 612-2881
Lars.Koschke@cottbus.de
Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
Servicebereichsleiter Dr. Lars Koschke
Telefon: 0355 612-2881
Lars.Koschke@cottbus.de
Ansprechpartner
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2750(Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur)
Telefon Festnetz: +49 355 612-2755(Sekretariat)
Fax: +49 355 612-132704
E-Mail: umweltamt@cottbus.de
Internet
Formulare
Antrag Auskunft aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Land Brandenburg:
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 6 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg 11.09.2023 am 23.04.2021
Stichwörter
Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Altlasteninformationssystem, Auskunft über Altablagerungen, Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster, Altstandorte, Auskunft über Altlasten, Auskunft über Verdachtsflächen, Bodeninformationssystem