Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen
Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Beschreibung
Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.
Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.
Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.
zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Ansprechpartner
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Eigentumsnachweis
- ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzungen
Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen. Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Verfahrensablauf
- Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Kosten
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023
Stichwörter
Baudenkmal, Denkmalpflege, Gartendenkmale, Bodendenkmal, Technische Denkmale, Auskunft, Denkmalliste, Denkmal, Denkmalschutz, Denkmäler, Denkmalbereiche