Denkmalauskunft Ausstellung Bau- und Kunstdenkmal

    Akteneinsicht / Information zu Bau- und Kunstdenkmal beantragen

    Auskunft über den etwaigen Denkmalwert erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Beschreibung

    Bau- und Kunstdenkmale können zum Beispiel Gebäude, Teile von Gebäuden, Kunstgegenstände oder Wandmalereien, aber auch ganze Straßenzüge sein.

    Im Land Brandenburg wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Gründen einem Objekt ein besonderer Wert zugesprochen. Diese Werte werden mit wissenschaftlichen Methoden und Forschungen festgestellt und führen schließlich zur Eintragung in die Denkmalliste.

    Eine Erstinformation zu Bau- und Gartendenkmalen erhalten Sie über die Denkmaldatenbank des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

    Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange der Eigentümer nicht entgegenstehen, erhalten Sie die Akteneinsicht oder Information.

    zuständige Stelle

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    Ansprechpartner

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wünsdorfer Platz 4

    15806 Wünsdorf

    Kontakt

    Fax: 033702 211-1202

    Telefon Festnetz: 033702 211-1200

    E-Mail: poststelle@bldam-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Eigentumsnachweis
    • ggf. Bildmaterialien, historische Schriften oder Baupläne

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen.  Der Akteneinsicht durch Dritte/ Auskunft an Dritte dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
    • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
    • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
    • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
    • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Für Eigentümer von Denkmalen: keine

    Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Stichwörter

    Denkmalpflege, Bodendenkmal, Technische Denkmale, Baudenkmal, Auskunft, Denkmal, Gartendenkmale, Denkmalbereiche, Denkmalschutz, Denkmäler, Denkmalliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English