Denkmalauskunft Ausstellung

    Einsicht in eine Denkmalakte beantragen

    Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

    Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.

    Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.  

    Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.

    Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

    zuständige Stelle

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    Ansprechpartner

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wünsdorfer Platz 4

    15806 Wünsdorf

    Kontakt

    Fax: 033702 211-1202

    Telefon Festnetz: 033702 211-1200

    E-Mail: poststelle@bldam-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Adressangabe des Denkmals
    • Gegebenenfalls Vollmacht
    • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
    • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    • Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
    • bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
    • Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
    • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
    • Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
    • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
    • Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 4 Wochen

    Kosten

    Für Eigentümer von Denkmalen: keine

    Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2023

    Stichwörter

    Denkmäler, Technische Denkmale, Bewegliche Denkmale, Bodendenkmal, Baudenkmal, Denkmalliste, Denkmalschutz, Denkmal, Gartendenkmal, Denkmalpflege, Auskunft, Akteneinsicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de