Einsicht in eine Denkmalakte beantragen
Wenn Sie Einsicht in die Denkmalakte erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.
Wenn Sie eine Denkmalauskunft oder Akteneinsicht erhalten möchten, können Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum beantragen.
Eigentümer erhalten eine uneingeschränkte Akteneinsicht. Andere Personen erhalten nur insoweit Einsicht, wie datenschutzrechtliche Vorschriften und der Schutz von Geschäftsdaten nicht entgegenstehen.
Bei Bodendenkmalen und bei beweglichen Denkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
Nach Prüfung des Antrages und der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, falls datenschutzrechtliche oder andere schutzwürdige Belange des Denkmaleigentümers nicht entgegenstehen. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.
zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Ansprechpartner
Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9101(Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9104(Baudenkmale)
Telefon Festnetz: +49 3535 46-9102(Bodendenkmale)
E-Mail: udsb@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- Adressangabe des Denkmals
- Gegebenenfalls Vollmacht
- Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
- Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzungen
- Eigentümer von Denkmalen erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht / Informationen
- bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen kann der Nachweis eines berechtigten Interesses verlangt werden.
- Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen der Eigentümer nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Verfahrensablauf
- Sie beantragen formlos Akteneinsicht.
- Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
- Der Akteneinsichtsantrag wird geprüft.
- Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid.
- Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Information in anderer Weise zukommen lassen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Bis zu 4 Wochen
Kosten
Für Eigentümer von Denkmalen: keine
Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023
Stichwörter
Denkmal, Gartendenkmal, Akteneinsicht, Technische Denkmale, Baudenkmal, Auskunft, Denkmäler, Denkmalpflege, Bewegliche Denkmale, Denkmalschutz, Bodendenkmal, Denkmalliste