Denkmalauskunft Ausstellung Bodendenkmal

    Akteneinsicht / Information zu Bodendenkmal beantragen

    Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige berechtigte Personen können Auskünfte zu bekannten Bodendenkmalen auf den betreffenden Grundstücken erfragen.

    Beschreibung

    Bodendenkmale sind bewegliche und unbewegliche Sachen, insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden.

    Eine Erstinformation zu Bodendenkmalen erhalten Sie über das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums. Für rechtsverbindliche oder weitergehende Auskünfte können Sie eine Anfrage stellen oder Akteneinsicht beantragen. Soweit schutzwürdige Belange des Eigentümers nicht entgegenstehen, erhalten Sie Akteneinsicht oder weitere Informationen.

    zuständige Stelle

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    erforderliche Unterlagen

    • Eigentumsnachweis und/oder
    • Nachweis der Beauftragung mit Vollmacht

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Eigentümer erhalten uneingeschränkt Akteneinsicht.

    Der Akteneinsicht / Auskunft dürfen schutzwürdige Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
    Gegebenenfalls ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren und Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen Akteneinsicht oder nähere Informationen.
    • Ihr Antrag wird geprüft.
    • Falls weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sind, werden Sie benachrichtigt.
    • Im Falle der Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid,

    Im Falle der Genehmigung wird das Brandenburgische Landesamt und Archäologische Landesmuseum mit Ihnen einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren oder Ihnen die Informationen in anderer Weise zukommen lassen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Für Eigentümer des Denkmals: keine

    Für Dritte: je nach Aufwand, gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 29.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Technisch geändert am 28.07.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Denkmäler, Denkmal, Denkmalschutz, Baudenkmal, Auskunft, Bodendenkmal, Denkmalpflege, Denkmalliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)