Zuwendung des Landes zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung

    Finanzielle Unterstützung für die Restaurierung von Denkmalen

    Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung stellen.

    Beschreibung

    Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.

    Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.

    Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
    Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.

    Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Sowohl das  Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum als auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bieten verschiedene Möglichkeiten an, Anträge zu stellen.  

    Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.

    zuständige Stelle

    Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm:

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    oder

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortustr. 36

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 8664999

    Fax: +49 331 8664998

    E-Mail: presse@mwfk.brandenburg.de

    Stichwörter

    Forschungsministerium, Kulturministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • detaillierte Kostenschätzung eines Ingenieur-/Architekturbüros bzw. Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Angeboten
    • aussagekräftige, detaillierte Schadensdokumentation
    • aktueller Grundbuchauszug
    • Lageplan/Stadtplan mit Kennzeichnung Flur/Flurstück
    • ggf. Planungszeichnungen/Grundrisse
    • erforderliche Genehmigungen (denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung)
    • bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung
    • ggf. Vertretungsberechtigung

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    • Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
    • Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.
    • Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
    • Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen handeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren / Klage beim Verwaltungsgericht

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Sie senden den vollständig ausgefüllten Antrag an die zuständige Stelle.

    Wird eine Zuwendung bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

    Mit den geplanten Maßnahmen, für die finanzielle Unterstützung beantragt worden ist, darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

    Soweit erforderlich, kann ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nur vor Beginn der geplanten Maßnahme erteilt werden.

    Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn alle Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides erfüllt sind.

    Dem Zuwendungsgeber sind die Verwendungsnachweise zur Prüfung vorzulegen.

    Fristen

    je nach Förderprogramm unterschiedlich

    Bearbeitungsdauer

    zwischen 6 und 9 Monaten

    Kosten

    • Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Antrag und Bescheid werden gebührenfrei bearbeitet und erteilt
    • ggf. können weitere Kosten (Notarkosten, Grundbuchamt) anfallen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Denkmale, Denkmalpflege, Denkmalliste, Technische Denkmale, Gartendenkmale, Baudenkmal, Denkmalschutz, Bodendenkmal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)