Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung

    Grabungsgenehmigung beantragen

    Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.

    Beschreibung

    Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

    Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

    Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

    • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
    • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
    • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
    • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen

    zuständige Stelle

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    Ansprechpartner

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wünsdorfer Platz 4

    15806 Wünsdorf

    Kontakt

    Fax: 033702 211-1202

    Telefon Festnetz: 033702 211-1200

    E-Mail: poststelle@bldam-brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
    • Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel

    Formulare

    Formulare: Antragsformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.

    Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

    Fristen

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Stichwörter

    Grabungsfirmen, Feldbegehung, Sondage, Bodendenkmal, Georadar, Geomagnetik, Archäologie, Bergemagnet, Metalldetektor, Grabungserlaubnis, Ausgrabung, Fachgutachten, Prospektion, Ausgrabungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English