Grabungsgenehmigung beantragen
Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:
- Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
- Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
- Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
- Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen
zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Ansprechpartner
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
- Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel
Formulare
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzungen
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.
Fristen
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 10.07.2023
Stichwörter
Grabungsfirmen, Feldbegehung, Sondage, Bodendenkmal, Georadar, Geomagnetik, Archäologie, Bergemagnet, Metalldetektor, Grabungserlaubnis, Ausgrabung, Fachgutachten, Prospektion, Ausgrabungsgenehmigung