Auskunft zum Denkmal beantragen
Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Ansprechpartner
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2023
Stichwörter
Bodendenkmale, Kunstdenkmale, Denkmalliste, Baudenkmale, Kulturdenkmale, Gartendenkmale, Denkmalpflege, Denkmalverzeichnis, Technische Denkmale