Angaben zum Denkmal Auskunft

    Auskunft zum Denkmal beantragen

    Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

    Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.

    Hinweise für Potsdam: Auskunft zum Denkmal beantragen

    Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:

    A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,

    B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,

    C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),

    D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.

    Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:

    A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,

    B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,

    C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),

    D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.

    zuständige Stelle

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

    Ansprechpartner

    Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

    Adresse

    Hausanschrift

    Wünsdorfer Platz 4

    15806 Wünsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033702 211-1200

    Fax: 033702 211-1202

    E-Mail: poststelle@bldam-brandenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2018

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Landeshauptstadt Potsdam - 442 Bereich Untere Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Die Untere Denkmalschutzbehörde ist ein Teil der Bauverwaltung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz regelt auch die Erlaubnispflicht bei Veränderungen an Denkmalen.

    Wenn Sie als Eigentümer (Nutzer) eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes oder eines Objektes in einem denkmalgeschützten Bereich bauliche Maßnahmen planen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss schriftlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Dazu gehören Unterlagen wie Pläne, Dokumentationen, Bestandsuntersuchungen, Fotografien, Gutachten oder Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.

    Auf der hier bereitgestellten Grafik (unter Downloads / Links) können Sie die Arbeitsabläufe vom Antragseingang bis zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nachvollziehen.

    Die Zuständigkeiten in der Unteren Denkmalschutzbehörde sind nach Stadtgebieten und nach Spezialthemen verteilt. Das Organigramm der Behörde (unter Downloads / Links) zeigt, welche Mitarbeiter zuständig sind.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelallee 6-10

    14467 Potsdam

    Postanschrift

    14469 Potsdam

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    Öffnungszeiten

    Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden. Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 

    Kontakt

    De-Mail: Denkmalpflege@Rathaus.Potsdam.de

    Telefon Festnetz: 0331 2893070

    Fax: 0331 2891155

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023

    Technisch geändert am 06.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.

    Voraussetzungen

    Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.

    Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:

    • die amtlichen Denkmallisten
    • die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
    • die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale

    Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Technische Denkmale, Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Denkmalpflege, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmale, Gartendenkmale, Baudenkmale, Denkmalliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020