Auskunft zum Denkmal beantragen
Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.
Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Hinweise für Potsdam: Auskunft zum Denkmal beantragen
Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:
A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,
B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,
C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),
D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.
Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:
A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,
B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,
C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),
D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.
zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Ansprechpartner
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Landeshauptstadt Potsdam - 442 Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist ein Teil der Bauverwaltung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz regelt auch die Erlaubnispflicht bei Veränderungen an Denkmalen.
Wenn Sie als Eigentümer (Nutzer) eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes oder eines Objektes in einem denkmalgeschützten Bereich bauliche Maßnahmen planen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss schriftlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Dazu gehören Unterlagen wie Pläne, Dokumentationen, Bestandsuntersuchungen, Fotografien, Gutachten oder Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.
Auf der hier bereitgestellten Grafik (unter Downloads / Links) können Sie die Arbeitsabläufe vom Antragseingang bis zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nachvollziehen.
Die Zuständigkeiten in der Unteren Denkmalschutzbehörde sind nach Stadtgebieten und nach Spezialthemen verteilt. Das Organigramm der Behörde (unter Downloads / Links) zeigt, welche Mitarbeiter zuständig sind.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Öffnungszeiten
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden. Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 
Kontakt
Internet
Formulare
Fachaufsätze zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Potsdam
Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg
Denkmalliste des Landes Brandenburg
erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Auskunft zum Denkmal beantragen
Denkmalbereichssatzung zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Nowawes (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam (inkl. Karte)
Satzung zum Schutz der Nauener Vorstadt (inkl. Karte)
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Brandenburg zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs "Jägervorstadt" in Potsdam (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung zum Schutz des UNESCO Welterbes in Potsdam (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Brandenburger Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Nowawes (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Berliner Vorstadt (inkl. Karte)
Denkmalbereichssatzung Stadtkern Potsdam (inkl. Karte)
Satzung zum Schutz der Nauener Vorstadt (inkl. Karte)
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Brandenburg zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs "Jägervorstadt" in Potsdam (inkl. Karte)
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2023
Stichwörter
Technische Denkmale, Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Denkmalpflege, Denkmalverzeichnis, Kulturdenkmale, Gartendenkmale, Baudenkmale, Denkmalliste