Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
zuständige Stelle
Standesamt
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen nur nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: geschlossen nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75315
Telefon Festnetz: 03984 75316
Telefon Festnetz: 03984 75318
Fax: 03984 75390
E-Mail: standesamt@prenzlau.de
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
- Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
- Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Gericht
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Kosten
Gebühr 15.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Bescheinigung, Sterbefallanzeige, Sterbefallbeurkundung, Todesfall, Sterbefall, Sterbefallurkunde, Anzeige eines Todesfalls