Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Steintor 4

    17291 Prenzlau

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Am Seeweg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Am Seeweg
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesterweggrundschule
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen nur nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: geschlossen nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03984 75316

    Telefon Festnetz: 03984 75318

    Fax: 03984 75390

    Telefon Festnetz: 03984 75315

    E-Mail: standesamt@prenzlau.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Prenzlau

    Empfänger: Stadt Prenzlau

    IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93

    BIC: WELADED1UMP

    Bankinstitut: Sparkasse Uckermark

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Sterbefallurkunde, Bescheinigung, Sterbefallbeurkundung, Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Sterbefall, Todesfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English