Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    Für die Beurkundung eines Sterbefalls und die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist in der Regel das Standesamt des Bezirkes zuständig, in dem der Sterbefall eingetreten ist. Der Wohnsitz oder übliche Aufenthaltsorte des Verstorbenen spielen dabei keine Rolle. Abhängig vom Ort, an dem der Todesfall eintritt, gelten unter Umständen bestimmte Sonderregelungen für die Zuständigkeit eines Standesamtes. Diese werden im konkreten Fall von Seiten des Standesamtes geprüft.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    Sprechzeiten des Standesamtes:

    Dienstag

    von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

    Donnerstag

    von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag

    von 8:00 bis 12:00 Uhr

    Sie erreichen uns wie folgt:

    Frau Wohlfeil-Becker

    033205/598-32

    Fax-Nr.

    033205/598-50

    E-Mail:

    standesamt@michendorf.de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Poststr. 1

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-32

    Telefon Festnetz: 033205 598-32

    E-Mail: standesamt@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Beurkundung, Eheurkunde, Erkennung Mutterschaft, Erkennung Vaterschaft, Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Registerauszug, Sterbeurkunde

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    Zur Beurkundung sind nachfolgende Original-Dokumente vorzulegen:

    • Sterbefallanzeige mit etwaiger Vollmacht des Anzeigepflichtigen
    • Totenschein
    • ggf. Beerdigungsschein von Seiten der Staatsanwaltschaft
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Personalausweis (und Pass) des Verstorbenen
    • ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
    • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
    • ggf. Geburtsurkunde des Ehepartners
    • ggf. Vollmacht über Betreuer, Vormund und dgl.

    Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Sofern weitere Unterlagen vorzulegen sind, werden diese vom Bestatter bzw. Standesamt angefordert.  

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    • Sterbefallanzeige mit etwaiger Vollmacht des Anzeigepflichtigen
    • Totenschein
    • ggf. Beerdigungsschein von Seiten der Staatsanwaltschaft
    • Geburtsurkunde des Verstorbenen
    • Personalausweis (und Pass) des Verstorbenen
    • ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Verstorbenen
    • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
    • ggf. Geburtsurkunde des Ehepartners
    • ggf. Vollmacht über Betreuer, Vormund und dgl.

    Die obige Aufzählung ist nicht abschließend. Sofern weitere Unterlagen vorzulegen sind, werden diese vom Bestatter bzw. Standesamt angefordert.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Werktage gelten als Arbeitstage - d. h., dass Samstage und Sonntage ausgenommen sind. Tritt beispielsweise Freitag der Tod ein, muss der Todesfall spätestens am Mittwoch der darauffolgenden Woche angezeigt werden. Zur mündlichen Anzeige sind nach § 29 Abs. 1 PStG folgende Personen verpflichtet:


    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat;
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat;
    3. jede andere Person, die bei Todeseintritt anwesend war oder Kenntnis vom Sterbefall hat.


    Die Beurkundung erfolgt aufgrund einer Sterbefallanzeige. Hierfür kann vom Anzeigepflichtigen ein Bestatter beauftragt werden, der sich dann um alle weiteren Formalitäten kümmert.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Werktage gelten als Arbeitstage - d. h., dass Samstage und Sonntage ausgenommen sind. Tritt beispielsweise Freitag der Tod ein, muss der Todesfall spätestens am Mittwoch der darauffolgenden Woche angezeigt werden. Zur mündlichen Anzeige sind nach § 29 Abs. 1 PStG folgende Personen verpflichtet:


    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat;
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat;
    3. jede andere Person, die bei Todeseintritt anwesend war oder Kenntnis vom Sterbefall hat.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Michendorf: Anzeige und Beurkundung von Sterbefällen

    erste Urkunde 15,00 €
    jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird 7,50 €

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde, Sterbefall, Sterbefallanzeige, Todesfall, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English