Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt

    Beschreibung

    Neben der klassischen Durchführung von Eheschließungen übernimmt die Arbeitsgruppe Standesamt die Erstellung von Einträgen über die Geburt bzw. den Tod von Personen auf dem Stadtgebiet.

    Folgebeurkundungen, Auskünfte und Nachbeurkundungen bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland gehören ebenso zum Aufgabenspektrum des Standesamtes wie die nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und auch genealogische Sucharbeiten.

    Auch die Staatsangehörigkeits- und die Namensänderungsbehörde sind in die Arbeitsgruppe Standesamt integriert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Öffnungszeiten

    BITTE BEACHTEN SIE: Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891112

    Fax: 0331 2891735

    Internet

    Formulare

    Personenstandsurkunde / beglaubigte Abschrift - Antrag

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    Die Antragstellung ist formlos.

    Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

    • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
    • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
    • ggf. Vorsorgevollmacht

    Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original).

    Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    Voraussetzungen:
    Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
    Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.

    Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    • 1 bis 3 Tage

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Potsdam: Beurkundung eines Sterbefalles (IES:Potsdam)

    15,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
      7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar


    15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
      7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe


    15,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde, Sterbefall, Sterbefallanzeige, Todesfall, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English