Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.
Beschreibung
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Ansprechpartner
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 4510 Team Geobasisdaten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Teltow, Stadt
Linien:- S-Bahn: S 26
- S-Bahn: S 25
- Haltestelle: Teltow, Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: RE 3
- Regionalbahn: RE 4
- Haltestelle: Teltow, Havelstraße
Linien:- Bus: 620
- Bus: X1
- Bus: 601
- Bus: X10
- Bus: 621
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: +49 3328 318315
Telefon Festnetz: +49 3328 318115
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
- Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023
Stichwörter
Liegenschaftskataster, Verschmelzung, Vereinigungen, Flurstück, Vereinigungsbaulast, Baugrundstück, Grundbuch, Grundstück