Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.

    Beschreibung

    Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die  Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

    Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

    Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt

    Beschreibung

    • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
    • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
    • Rückverfolgung der Flurstücke
    • Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
    • Grenzvermessungen
    • Erstellung von amtlichen Lageplänen
    • Gebäudeeinmessung und Überwachung der
    • Gebäudeeinmessungspflicht
    • Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)

    Fax: 03535 46-2730

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)

    E-Mail: katasteramt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

      - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

      - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
    • Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Stichwörter

    Flurstück, Verschmelzung, Vereinigungsbaulast, Baugrundstück, Liegenschaftskataster, Vereinigungen, Grundbuch, Grundstück

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de