Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung
Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.
Beschreibung
Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken
Telefon: 0355 612 4272
Telefon: 0355 612 4272
Ansprechpartner
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
- Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken
Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.
Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken
Verfahrensablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Kosten
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken
Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.
Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023
Stichwörter
Vereinigungsbaulast, Vereinigungen, Liegenschaftskataster, Grundbuch, Grundstück, Flurstück, Baugrundstück, Verschmelzung