Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

    Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken beim zuständigen Grundbuchamt bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Katasterbehörde zu beantragen.

    Beschreibung

    Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die  Öffentlich bestellen Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

    Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

    Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

    zuständige Stelle

    Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

    Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken

    Telefon: 0355 612 4272

    Ansprechpartner

    Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Str. 67

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)

    E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

      - Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

      - Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

    • im Grundbuch eingetragenen oder künftige Eigentümer oder
    • Vertreter mit ausgewiesener Vollmacht oder
    • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

    sind.

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken

    Alle zu vereinigenden bzw. zu teilenden Flurstücke müssen sich im gleichen Eigentum befinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Vereinigung im Grundbuch eintragen, Verschmelzung durch die Katasterbehörde (wenn beantragt)

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Beurkundigung und Beglaubigung von Anträgen auf Vereinigung von Grundstücken

    Die Beurkundungen und Beglaubigungen sind entsprechend § 20 Absatz 3 BbgVermG gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Verschmelzung, Vereinigungen, Flurstück, Vereinigungsbaulast, Baugrundstück, Grundbuch, Grundstück

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de