Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.
zuständige Stelle
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure:in
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Kataster- und Vermessungsamt
Beschreibung
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
- Rückverfolgung der Flurstücke
- Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken
- Grenzvermessungen
- Erstellung von amtlichen Lageplänen
- Gebäudeeinmessung und Überwachung der
- Gebäudeeinmessungspflicht
- Verfahren zur Bodenordnung nach dem BauGB
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 bis 15:00 Uhr * Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr * Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr * Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr * Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2700(Sekretariat)
Fax: 03535 46-2730
Telefon Festnetz: +49 3535 46-2701(Amtsleitung)
E-Mail: katasteramt@lkee.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
- Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück
Voraussetzungen
Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie
- Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
- eine erbbauberechtigte Person,
- eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
- eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben
sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen
Kosten
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 28.02.2023
Stichwörter
Lageplan, Errichtung, Bauantrag, Bauliche Anlage, Grundrissvermessung, Gebäudevermessung, Bauen, Gebäudeerfassung, Teilabriss, Baugenehmigungsverfahren, Bauwerk, Wohngebäude, Vermessung, Anbau, Gebäude, Absteckung, Baugenehmigung, Grundrissänderung, Hausbau, Einmessung